Anspruch auf Medikationsplan?
Sichere Arzneimitteltherapie
Patienten, die fünf oder mehr Arzneimittel gleichzeitig einnehmen, sollen zukünftig einen gesetzlichen Anspruch auf einen Medikationsplan erhalten. Dabei handelt es sich um eine Aufstellung aller individuell benötigten Arzneimittel mit den relevanten Einnahmehinweisen und Wechselwirkungen. Die komplette Aufstellung wird auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert. Der Anspruch auf einen Medikationsplan ist in einem Referentenentwurf zum E-Health-Gesetz vorgesehen, der vor wenigen Tagen öffentlich bekannt wurde. Ziel ist es, den Nutzwert der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu erhöhen.