Pharmazeutische Dienstleistungen
Seit 2022 haben Versicherte Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen, die über die klassische Beratung in der Apotheke hinausgehen.
Hierzu zählen u.a. die Risikoerfassung bei erhöhtem Blutdruck, die ausführliche Einweisung in die korrekte Inhalationstechnik und die
pharmazeutische Prüfung der gesamtem Medikation bei Einnahme von „fünf oder mehr Arzneimitteln“ (Polymedikation).
- Bluthochdruck
Risikoerfassung bei erhöhtem Blutdruck
Diese Dienstleistung wird für Patient*innen, die blutdrucksenkende Medikamente einnehmen, einmal jährlich oder nach Änderung der Therapie von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. In der Apotheke wird der Blutdruck professionell gemessen und bei auffälligen Werten werden die Patient*innen an den verschreibenden Arzt verwiesen. Durch die frühzeitige Erkennung zu hoher Werte und Anpassung der Medikation können Folgeschäden wie Schlaganfall oder Herzinfarkt verhindert werden.
- Inhalativa
Erweiterte Einweisung in die korrekte Inhalationstechnik
Patient*innen, die ein inhalatives Arzneimittel („Asthmaspray“) neu verordnet bekommen, haben Anspruch auf eine ausführliche Einweisung in die korrekte Handhabung.
Diese erweiterte Dienstleistung kann die Apotheke auch bei jedem Gerätewechsel über die gesetzliche Krankenkasse ohne Zusatzkosten für den Patienten abrechnen.
Dabei wird die Anwendung in der Apotheke mit einem Übungsgerät demonstriert und so Anwendungsfehlern vorgebeugt.
- Polymedikation
Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation
Für Patient*innen, die fünf oder mehr verordnete Arzneimittel regelmäßig einnehmen, besteht einmal pro Jahr das Angebot einer ausführlichen Medikationsanalyse.
Hier überprüft ein Apotheker die Medikation auf Doppelverordnungen oder Wechselwirkungen und arzneimittelbezogene Probleme werden besprochen. Für eine
vollständige Analyse werden auch alle freiverkäuflichen Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel betrachtet. Gegebenenfalls kann mit dem behandelnden Arzt
eine Anpassung vorgenommen werden und diese in einem aktualisierten Medikationsplan festgehalten werden. Diese Dienstleistung wird von der Apotheke direkt
über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet.
hier die Patientenseite zur Info
Vereinbarung Bluthochdruck
Vereinbarung Inhalativa
Vereinbarung Polymedikation